Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. November 2025
§ 1 Anmeldung, Vertrag
Buchungen erfolgen per Formular, E-Mail oder schriftlich. Nach Eingang der Buchung erhalten Teilnehmer eine Buchungsbestätigung per E-Mail sowie eine Rechnung. Die Buchung wird erst mit vollständiger Zahlung des gebuchten Betrages (Seminar oder Miete) verbindlich. Der Abschluss einer Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 2 Leistung
Umfang und Vergütung der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Eigenveranstaltungen (z. B. Fasten- oder Yoga-Retreats): Leistungsinhalt umfasst Seminarleitung, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gemäß Buchungsbestätigung.
Vermietung: Leistungsinhalt umfasst die Raumnutzung gemäß Vereinbarung sowie ggf. gebuchte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten ist die An- und Abreise. Nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Erstattungsanspruch. Programmänderungen aus wichtigem Grund begründen keine Entschädigungsansprüche. Bei fehlender Vorauszahlung besteht keine Leistungspflicht.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Eigenveranstaltungen: Nach Zahlung des Seminarbeitrags ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Der Friedrichshof gilt als Anbieter von Freizeitdienstleistungen mit festgelegten Terminen, für die kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin innerhalb von zwei Jahren oder die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist möglich.
Vermietung: Die Stornobedingungen und anfallenden Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
Bei unzureichender Teilnehmerzahl (Fasten: mindestens 4 Personen; Yoga und sonstige Veranstaltungen: mindestens 10 Personen) wird die Veranstaltung spätestens eine Woche vor Beginn abgesagt. Bei kurzfristiger Verhinderung (Erkrankung der Seminarleitung, höhere Gewalt) werden Teilnehmer unverzüglich informiert. Bei Absage durch den Veranstalter wird der Seminarbeitrag vollständig erstattet; weitergehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Bei schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten eines Teilnehmers kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
§ 5 Körperliche Anforderungen und Eignung
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Gesundheitliche und psychische Eignung für das jeweilige Format sind Voraussetzung. Im Zweifel ist vor der Buchung ärztlicher Rat einzuholen.
Fastenangebote: Angebotene Fastenwanderungen dienen der Gesundheitserhaltung, nicht der klinisch-therapeutischen Behandlung. Voraussetzungen für die Teilnahme: Volljährigkeit, allgemeine Gesundheit, kein Untergewicht, keine Essstörungen, keine Suchterkrankungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko; eine private Unfall- und Krankenversicherung wird empfohlen. Eine Gruppenunfallversicherung wird nicht abgeschlossen.
Yoga und aktive Formate: Übungen sind dem eigenen körperlichen Leistungsstand anzupassen; bekannte körperliche Einschränkungen sind der Seminarleitung im Vorfeld mitzuteilen.
Der Veranstalter prüft die Eignung nur bei offensichtlicher Nichteignung. Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für Unfälle oder gesundheitliche Folgen, einschließlich ausreichenden Versicherungsschutzes.
§ 6 Vereinbarungen mit Drittveranstaltern
§ 6.1 Allgemeine Vermietung (mit Betreuung)
Der Mieter ist alleiniger Veranstalter und gegenüber den Teilnehmern inhaltlich und organisatorisch verantwortlich. Der Friedrichshof tritt ausschließlich als Raumgeber sowie ggf. Unterkunfts- und Verpflegungsanbieter auf.
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die vollständige Durchführung der Veranstaltung, einschließlich inhaltlicher Haftung, Qualifikation der Mitarbeitenden, Teilnehmersicherheit und Einhaltung aller rechtlichen, steuerlichen und behördlichen Anforderungen (GEMA, KSK, Genehmigungen).
Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Veranstalter- und Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Er stellt den Friedrichshof von allen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Veranstaltungsteilnehmern – frei. Der Mieter haftet für alle Schäden an Räumen, Mobiliar, Außenanlagen oder sonstigem Eigentum des Friedrichshofs.
§ 6.2 Alleinige Nutzungsüberlassung
Bei vollständiger Überlassung des Anwesens ohne Anwesenheit des Eigentümers gelten ergänzend: Der Mieter übernimmt die vollständige Verkehrssicherungspflicht (inkl. Winterdienst, Einbruchsschutz). Es ist eine namentlich benannte, vor Ort anwesende und rund um die Uhr erreichbare Verantwortungsperson zu benennen. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Aufsichts-, Sicherungs- oder Meldepflichten. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Alle Beteiligten erkennen die vollständige persönliche Eigenverantwortung für ihr Verhalten an und halten einen ausreichenden Versicherungsschutz vor.
Der Veranstalter haftet vollumfänglich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Geschäftsführung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für einfache Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Bei Körperverletzung oder Tod gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.
Vertragliche Ansprüche verjähren zwölf Monate nach Ende der Veranstaltung. Ausgenommen sind Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gewährleistungs- und Deliktsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung geltend zu machen bei: KK Ventures GmbH, Esmarchstr. 9, 10407 Berlin.
§ 8 Versicherung
Reiseschwierigkeiten (Flugausfälle, Streiks) befreien nicht von der Zahlungspflicht für gebuchte Leistungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen; sie ist nicht im Preis enthalten.
§ 9 Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Berlin, soweit rechtlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.