Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20. September 2026
§ 1 Anmeldung, Vertrag
Buchungen erfolgen per Formular, E-Mail oder schriftlich. Nach Eingang der Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande. Mit ihr ist dein Platz beziehungsweise dein Termin für dich reserviert.
Eigenveranstaltungen. Mit der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Teilnehmerpreises fällig, mindestens 150 Euro, zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Beginn fällig. Bei einer Buchung weniger als 28 Tage vor Beginn ist der gesamte Betrag sofort fällig.
Geht die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, endet der Vertrag automatisch und der Platz wird wieder frei. Es bedarf dazu keiner Mahnung und keiner Erklärung; Kosten entstehen dir dadurch nicht. Wir erinnern dich vor Fristablauf per E-Mail; das ist eine Serviceleistung, ihr Ausbleiben berührt die Frist nicht.
Geht der Restbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag ein, erinnern wir dich und setzen eine Nachfrist von sieben Tagen. Verstreicht auch sie, können wir vom Vertrag zurücktreten; es gilt dann die Staffel nach § 3.
Vermietung. Zahlungsplan und Fristen ergeben sich aus dem Belegungs- und Reservierungsvertrag.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 2 Leistung
Welche Bedingungen gelten. Für Veranstaltungen, die der Friedrichshof selbst durchführt – insbesondere Fasten-, Yoga- und Longevity-Retreats –, gelten diese AGB. Buchst du Unterkunft und Verpflegung als Teilnehmer:in einer Veranstaltung, die jemand anderes bei uns durchführt, gelten die Buchungsbedingungen Unterkunft & Verpflegung. Mietest du das Haus als Veranstalter:in, gelten der Belegungs- und Reservierungsvertrag und § 6 dieser AGB.
Umfang und Vergütung der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Eigenveranstaltungen (z. B. Fasten- oder Yoga-Retreats): Leistungsinhalt umfasst Seminarleitung, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gemäß Buchungsbestätigung.
Vermietung: Leistungsinhalt umfasst die Raumnutzung gemäß Vereinbarung sowie ggf. gebuchte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten ist die An- und Abreise. Nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Erstattungsanspruch. Programmänderungen aus wichtigem Grund begründen keine Entschädigungsansprüche. Bei fehlender Vorauszahlung besteht keine Leistungspflicht.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Eigenveranstaltungen. Du kannst jederzeit in Textform zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag, an dem deine Nachricht bei uns eingeht. Trittst du zurück, bevor deine Anzahlung bei uns eingegangen ist, entstehen keine Kosten – die Buchung erlischt. Nach Eingang der Anzahlung berechnen wir:
- bis 12 Wochen vor Beginn: Bearbeitungspauschale 50 Euro
- bis 4 Wochen vor Beginn: 30 % des Teilnehmerpreises
- bis 2 Wochen vor Beginn: 70 % des Teilnehmerpreises
- danach oder bei Nichtanreise: 85 % des Teilnehmerpreises
Bereits gezahlte Beträge rechnen wir an; einen Überschuss erstatten wir innerhalb von 14 Tagen. Die Sätze berücksichtigen, dass wir uns bei einer Absage Aufwendungen für Verpflegung und Verbrauch ersparen und einen früh frei werdenden Platz in der Regel neu vergeben können.
Ersatzperson. Du kannst bis zum Beginn eine Ersatzperson benennen, die deinen Platz übernimmt. Dann entstehen keine Stornokosten. Nenn uns Name und E-Mail-Adresse; die Ersatzperson erhält von uns einen Link und bestätigt dort ihre Kontaktdaten, diese Bedingungen und die Teilnahmevoraussetzungen nach § 5 – genau wie du bei deiner Buchung. Mit ihrer Bestätigung tritt sie an deine Stelle in den Vertrag ein; bereits gezahlte Beträge bleiben angerechnet, noch offene Beträge schuldet sie. Was ihr untereinander ausgleicht, regelt ihr selbst.
Anderweitige Belegung. Frei gewordene Plätze bieten wir erneut an. Können wir deinen Platz anderweitig vergeben, berechnen wir statt der Staffel nur die Bearbeitungspauschale von 50 Euro.
Nachweis geringerer Kosten. Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall zahlst du nur den nachgewiesenen Betrag.
Fällt die Veranstaltung aus (§ 4), erstatten wir auch bereits berechnete Stornogebühren.
Umbuchung und Übertragung. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin innerhalb von zwei Jahren oder die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist möglich.
Kein Widerrufsrecht. Wir erbringen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem festen Termin. Ein Widerrufsrecht besteht daher nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Vermietung: Die Stornobedingungen und anfallenden Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.
§ 4 Rücktritt durch uns
Für jede Veranstaltung nennen wir in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl. Wird sie bis 35 Tage vor Beginn nicht erreicht, können wir die Veranstaltung absagen. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir dann vollständig innerhalb von 14 Tagen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Dasselbe gilt, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich wird, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Erkrankung der Seminarleitung oder höherer Gewalt. Darüber informieren wir dich unverzüglich.
Bei schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten können wir den Vertrag fristlos kündigen.
§ 5 Körperliche Anforderungen und Eignung
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Gesundheitliche und psychische Eignung für das jeweilige Format sind Voraussetzung. Im Zweifel ist vor der Buchung ärztlicher Rat einzuholen.
Fastenangebote: Angebotene Fastenwanderungen dienen der Gesundheitserhaltung, nicht der klinisch-therapeutischen Behandlung. Voraussetzungen für die Teilnahme: Volljährigkeit, allgemeine Gesundheit, kein Untergewicht, keine Essstörungen, keine Suchterkrankungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko; eine private Unfall- und Krankenversicherung wird empfohlen. Eine Gruppenunfallversicherung wird nicht abgeschlossen.
Yoga und aktive Formate: Übungen sind dem eigenen körperlichen Leistungsstand anzupassen; bekannte körperliche Einschränkungen sind der Seminarleitung im Vorfeld mitzuteilen.
Der Veranstalter prüft die Eignung nur bei offensichtlicher Nichteignung. Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für Unfälle oder gesundheitliche Folgen, einschließlich ausreichenden Versicherungsschutzes.
Bestätigung. Mit der Buchung bestätigst du, dass du die Teilnahmevoraussetzungen für das gebuchte Format gelesen hast und erfüllst. Einzelheiten zu deiner Gesundheit fragen wir nicht ab und speichern sie nicht; wir speichern nur deine Bestätigung. Ändert sich bis zum Beginn etwas, das deine Teilnahme in Frage stellt, sag uns Bescheid – dann finden wir gemeinsam eine Lösung. Eine Ersatzperson gibt dieselbe Bestätigung ab.
§ 6 Vereinbarungen mit Drittveranstaltern
§ 6.1 Allgemeine Vermietung (mit Betreuung)
Der Mieter ist alleiniger Veranstalter und gegenüber den Teilnehmern inhaltlich und organisatorisch verantwortlich. Der Friedrichshof tritt ausschließlich als Raumgeber sowie ggf. Unterkunfts- und Verpflegungsanbieter auf.
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die vollständige Durchführung der Veranstaltung, einschließlich inhaltlicher Haftung, Qualifikation der Mitarbeitenden, Teilnehmersicherheit und Einhaltung aller rechtlichen, steuerlichen und behördlichen Anforderungen (GEMA, KSK, Genehmigungen).
Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Veranstalter- und Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Er stellt den Friedrichshof von allen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Veranstaltungsteilnehmern – frei. Der Mieter haftet für alle Schäden an Räumen, Mobiliar, Außenanlagen oder sonstigem Eigentum des Friedrichshofs.
§ 6.2 Alleinige Nutzungsüberlassung
Bei vollständiger Überlassung des Anwesens ohne Anwesenheit des Eigentümers gelten ergänzend: Der Mieter übernimmt die vollständige Verkehrssicherungspflicht (inkl. Winterdienst, Einbruchsschutz). Es ist eine namentlich benannte, vor Ort anwesende und rund um die Uhr erreichbare Verantwortungsperson zu benennen. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Aufsichts-, Sicherungs- oder Meldepflichten. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Alle Beteiligten erkennen die vollständige persönliche Eigenverantwortung für ihr Verhalten an und halten einen ausreichenden Versicherungsschutz vor.
Der Veranstalter haftet vollumfänglich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Geschäftsführung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für einfache Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Bei Körperverletzung oder Tod gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.
Vertragliche Ansprüche verjähren zwölf Monate nach Ende der Veranstaltung. Ausgenommen sind Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gewährleistungs- und Deliktsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung geltend zu machen bei: KK Ventures GmbH, Esmarchstr. 9, 10407 Berlin.
§ 8 Versicherung
Reiseschwierigkeiten (Flugausfälle, Streiks) befreien nicht von der Zahlungspflicht für gebuchte Leistungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen; sie ist nicht im Preis enthalten.
§ 9 Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Berlin, wenn du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.